Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht

Der Rechts-Tipp vom Fachmann Die Familiengerichte müssen sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob die tatsächlichen Einkünfte eines Unterhaltspflichtigen die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch sind oder ob nicht fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden müssen, weil der Pflichtige seine Erwerbsobliegenheit nicht voll ausschöpft. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu eine grundlegende Entscheidung getroffen…