Reform der Verkehrssünderkartei

Reform der Verkehrssünderkartei

Im November 2011 habe ich Sie an gleicher Stelle über die aktuelle Verkehrssünderkartei informiert. Nunmehr ist für das Jahr 2013 eine umfangreiche Neugestaltung des alten Punktesystems für Verkehrssünder (VZR) geplant – das dann Fahreignungsregister (FAER) heißen soll. Das Punktesystem soll vereinfacht und übersichtlicher werden. Die aktuelle Punkteskala reicht von 1 bis 18 Punkte, das neue Register sieht maximal 8 Punkte. vor.

Es sollen somit weniger Punkte vergeben werden, aber die gefährlichen Verstöße werden stärker geahndet, d.h., künftig werden in erster Linie Verstöße erfasst, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Bisher sah das System für verschiedene Verstöße 1 bis 7 Punkte vor, zukünftig sollen nur noch 2 bzw. 3 Kategorien bestehen:

• 1 Punkte für schwere/grobe Verstöße;

• 2 Punkte für besonders schwere/schwerwiegende Verstöße;

• 3 Punkte z.B. für Fahren im Alkohol-Vollrausch.

Der Führerscheinentzug droht bereits bei 8 Punkten statt bisher bei 18. Die einzelnen Bußgelder sollen teilweise auch kräftig angehoben werden. Allerdings gibt es für die Autofahrer auch eine Erleichterung bei der Verjährung/Tilgung der Punkte. Nach zwei Jahren sollen Einträge mit 1 Punkt, nach drei Jahren solche mit 2 Punkten getilgt werden – unabhängig davon, ob innerhalb der Tilgungsfrist ein neuer Verstoß begangen wird. Bisher führte dies zu einer Verlängerung des Eintrages.

Zwei Fragen sind noch in der Diskussion:

1. Punkteabbau: Ob auch weiterhin Punkte abgebaut werden können, ist noch unklar – die Tendenz geht dahin, dies nicht mehr zuzulassen.

2. Löschung bisheriger Einträge („alte Punkte“): Voraussichtlich wird es keine generelle Amnestie geben. Nur Punkte für die Delikte, die zukünftig nicht mehr geahndet werden, sollen entfallen. Schwere Delikte bleiben aber gespeichert.

Die geplanten Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen lassen sich leicht am „Punkte-Tacho““ in Ampelfarben ablesen:

• 1 bis 3 Punkte: grün – alles im grünen Bereich.

• 4 bis 5 Punkte: gelb – d.h. schriftliche Ermahnung.

• 6 bis 7 Punkte: rot – letzte Verwarnung mit Anordnung eines Aufbauseminars.

• 8 Punkte: schwarz – Führerscheinentzug.

In vereinfachter Form soll zukünftig auch der aktuelle Punktestand in Flensburg abgefragt werden können – und zwar durch eine elektronische Auskunft. In welcher Form letztlich die vorgesehenen Änderungen den Bundestag und Bundesrat passieren, bleibt abzuwarten.

-RA Bernd Kretschmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins in der Kanzlei Kretschmann, Opitz u. Feldt

Guru Ausgabe 12 / 2012